AGB – allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: November 2024
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Geschäftsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden).
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Dies gilt insbesondere für die Beauftragung auf digitaler Art, wie bspw. über E-Mail. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung-auch wie vorgenannt über E-Mail maßgebend.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Beauftragung als Angebot anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Exposés etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
Gleichwohl gilt dies für uns überlassene Unterlagen, wie z.B. Bonitätsnachweise. Wir verpflichten uns dementsprechend dazu, dass diese sensiblen Daten sorgfältig behandelt und ausschließlich nach Rücksprache mit unserer Mandantschaft an Dritte zur Prüfung weitergereicht werden.
§ 4 Preise und Zahlung
1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten folgende Preise für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen:
2. Für reine Beratungsleistungen berechnen wir einen Stundensatz in Höhe von € 150,00 inkl. MwSt, die Abrechnung dieser erfolgt nach Abschluss der erbrachten Dienstleistung.
3. Ausnahme hiervon sind Beratungsleistungen im öffentlichen Dienst, wie die Universität Hannover, hier gilt der qua Lehrauftrag vereinbarte Stundensatz.
4. Für die Begleitung von klassischen Vermittlungsgeschäften – auch wenn diese nicht zu unserem Kerngeschäfts gehören – berechnen wir 1% der Vertragssumme als Honorar, zahlbar bei erfolgreichen Abschluss des Vertrages. Der Anspruch auf Vergütung entsteht bereits bei Beauftragung, eine Inanspruchnahme von alternativen Lösungen-ohne vorherige Absprache und rechtzeitiger Information an den Auftragnehmer- setzt den Anspruch des Auftragnehmers nicht außer Kraft. Aufgrund dessen, dass winzer consulting diese Geschäfte nicht selbst abwickelt, sind hier vertragliche, als auch ethische Grundsätze gegenüber Geschäftspartnern zu beachten und einzuhalten.
5. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind die Honorare innerhalb von 10 Tagen nach Erbringen der Dienstleistungen zu zahlen (Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in Hannover, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt, bzw. durch Schriftverkehr zu belegen.
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